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Eigene Geschäftsbedingungen bei Rad- & Gepäckstransporten

Eigene Geschäftsbedingungen bei Rad- & Gepäckstransporten

Haftung

Jeder Gast ist selbst für die sichere Verwahrung seines Sportgerätes haftbar. Es wird keine Haftung jeglicher Art (Schäden etc.) seitens des Transportunternehmens übernommen.

Abänderungen

Dem Anbieter ist eine Abänderung des Abfahrtstreffpunktes und der Abholzeit vorenthalten.

Rücktritt durch den Reisenden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Reisende zurück so ist der Veranstalter berechtigt Ersatz für Aufwendungen und Leistungen zu verlangen.
Der Veranstalter kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalisieren:
Kosten der Annullierung: 21 Tage vor Rückreisetermin 50%, bei Nichtantritt der Reise 100% des vereinbarten Reisepreises.

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten falls die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Kunden, bei Nichtdurchführbarkeit der Reise schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.


Beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ARB 92.